Clearing-Stelle

Clearing-Stelle

Vertrauliche Abgabe von Hinweisen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz

Alle Beschäftigten unserer Gemeinde sind bestrebt, ihre Arbeit stets nach Maßgabe der geltenden Regelungen und Gesetze auszuüben. Um etwaiges Fehlverhalten wie Korruption, Bestechlichkeit oder andere gesetzeswidrige Taten zu vermeiden, haben wir dieses Portal eingerichtet, mithilfe dessen du als berechtigter Hinweisgeber Meldungen und Beschwerden über etwaige Auffälligkeiten und Fehlverhalten abgeben kannst.

Damit hilft du uns, unsere eigenen Ansprüche zu wahren und etwaiges Fehlverhalten möglichst früh aufdecken und unterbinden zu können.

Alle Hinweise und Beschwerden werden ernst genommen und streng vertraulich bearbeitet. Dies verhindert, dass Informationen ohne deine Einwilligung weitergegeben werden, und bietet somit wichtigen Schutz vor Vergeltung. Es wird sichergestellt, dass es keinerlei negative Auswirkungen für dich hat, sofern du zum Zeitpunkt der Meldung hinreichenden Grund zu der Annahme hast, dass der von dir gemeldete Sachverhalt der Wahrheit entspricht.

Meldestelle EKD

Die Meldestelle ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:

Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz

Evangelische Kirche in Deutschland
Herrenhäuser Straße 12
30419 Hannover

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wer kann sich an die Clearing-Stelle wenden?

Die Clearing-Stelle ist eine Meldestelle der EKD (evangelische Landeskirche Deutschland) für die Besucher, Mitarbeiter, Pastoren und Außenstehende der Brückengemeinde.

Die Clearing-Stelle bietet einen vertraulichen, geschützten Rahmen für Erwachsene, Jugendliche und Kinder.

In welchen Fällen kann ich die Clearing-Stelle kontaktieren?

Entgegennahmen von Anfragen und Beschwerden von Pastoren, Mitarbeitern, Außenstehenden/Besuchern/öffentlichen Stellen, z. B. Konflikte mit den Verantwortlichen in unserer Gemeinde, Umgang mit Finanzen, Spenden, Manipulation etc.

Wann sollte ich nicht die Clearing-Stelle kontaktieren?

Konflikte zwischen Besuchern der Gemeinde bzw. Beschwerden übereinander sind nicht Gegenstand der Bearbeitung durch die Clearing-Stelle.

Die Clearing-Stelle ist nicht für allgemeine Anfragen organisatorischer Natur oder die Struktur unserer Gemeinde betreffend zuständig (Grundordnung, Richtlinien etc.) und verweist in solchen Fällen auf das Büro der Gemeinde.